Rund dreieinhalb Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter muss das Landgericht Paderborn überprüfen, ob gegen den verurteilten Täter nachträglich eine Sicherheitsverwahrung verhängt werden muss. Einen entsprechenden erstmaligen Antrag habe die Staatsanwaltschaft bereits am 24. Februar gestellt, bestätigte der zuständige Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Donnerstag. Der heute 51 Jahre alte Angeklagte war im Oktober 2018 zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, seine Ex-Frau zu 13 Jahren Haft - jeweils wegen Mordes durch Unterlassen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar über Jahre Frauen in dem Haus misshandelt und gequält hatte. Zwei der Opfer waren gestorben.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2023
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.