Die deutschen Heilbäder und Kurorte stellen sich nach einer Gesetzesänderung auf eine erhöhte Nachfrage ein. Bis zu der Änderung habe es im Ermessen der Krankenkassen gelegen, ob sie eine ambulante Kur gewähren, wenn ein Arzt diese verschreibe, sagte die Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands, Brigitte Goertz-Meissner, am Freitag. Mittlerweile handele es sich um eine Pflichtleistung. «Das ist also die Gesetzesänderung, und die stellt uns natürlich auch vor Herausforderungen.» Bisher hätten vor allem Selbstzahler ambulante Kuren wahrgenommen. Goertz-Meissner rechnet damit, dass nun auch Menschen mit geringerem Einkommen solche Leistungen nutzen. Zudem sorgten Post- und Long-Covid-Patienten bereits für eine steigende Nachfrage in Heil- und Kurorten.
Das könnte Sie auch interessieren...
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2022
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.