Der 1. März ist ein besonderes Datum für den Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt der Zeitraum vom 1. März bis 30. September als Schonzeit und beim Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern ist besondere Rücksicht auf brütende Vögel zu nehmen. In diesem Zeitraum sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum daher nicht erlaubt, um die Gefiederten nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören. Der Nabu Hameln-Pyrmont appelliert an die Gartenbesitzer, Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von März bis Juni durchzuführen.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2023
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.