Die Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden und die Stadt Hameln weisen darauf hin, dass Wanderungen in Gruppen von mehr als zwei Personen am 1. Mai in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ebenso verboten sind wie das gemeinsame Zusammensein. Zuwiderhandlungen sind mit einem Bußgeld von bis zu 400 Euro pro Person belegt. Auch der Ordnungsdienst der Stadtverwaltung Hameln wird am 1. Mai die Entwicklung überwachen und bei Verstößen einschreiten.
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