Der Landkreis Holzminden hat zum Entzünden und Betreiben von Grillfeuern und sonstigen offenen Feuern eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin heißt es: „Das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich (Wald- und Flurgemarkungen außerhalb der Siedlungsflächen, geschlossener Kleingartenanlagen der Kernstadt und den Vororten) wird hiermit aus Gründen des Brandschutzes untersagt.“ Die Verfüägung gilt ab sofort zunächst bis zum 31. August.
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