96-Mehrheitsgesellschafter Martin Kind darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das entschied das Landgericht Hannover in einem Eilrechtsverfahren am Dienstag. «Dem Verfahrensteller wird gestattet, sein Amt weiter auszuüben», sagte Richter Carsten Peter Schulze. Konkret bedeutet dies, dass die Abberufung bis zum hauptsächlichen Verfahren nicht wirksam ist, so lange beispielsweise der Aufsichtsrat der Management GmbH, der mit je zwei Vertretern der Kapital- und Vereinsseite besetzt ist, keine Abberufung beschließt. Doch der Konflikt ist damit vermutlich nicht beigelegt. Gegen die Entscheidung dürfte der Stammverein Einspruch einlegen.
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