Er hätte dafür ins Gefängnis wandern können – wird er aber nicht. Der heute 27-jährige Thomas N. (Name geändert) aus Hessisch Oldendorf hatte sich im Darknet Falschgeld verschafft, wofür die Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme eine Freiheitsstrafe forderte. Die Richter – zwei Schöffen und eine hauptamtliche Richterin am Amtsgericht Hameln – entschieden anders. Das Urteil: 150 Tagessätze à 20 Euro. USB-Sticks und seinen Computer bekommt er nicht zurück, auch nicht den falschen 50er.
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