Nachdem im Kreis Lippe am 30. November in einem Geflügelbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt wurde, wurde um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone (früher Sperr- und Beobachtungsgebiet) gebildet. Von der Überwachungszone war in Teilen auch der Landkreis Hameln-Pyrmont betroffen, speziell Teile der Gemeinden Bad Pyrmont und Aerzen. „Da keine weiteren Ausbrüche im Bereich der Überwachungszone festgestellt wurden, konnte diese nun zum 1. Januar aufgehoben werden. Für die Geflügelbetriebe gelten keine Einschränkungen mehr“, sagt Dr. Peter Bolten, Leiter des Veterinäramtes des Kreises Hameln-Pyrmont. Gemäß der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institus wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aber weiterhin als hoch eingestuft.
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