Landkreis Hameln-Pyrmont muss Überwachungszone einrichten
Im benachbarten Kreis Lippe ist in einem Geflügelbestand die Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt worden. Demzufolge wurde um den Betrieb eine Schutz- und Überwachungszone (in einem Radius von insgesamt zehn Kilometer) gebildet. Diese Überwachungszone betrifft auch den Landkreis Hameln-Pyrmont, wo sich in den betroffen Bereichen Bad Pyrmonts und Aerzens jedoch nur wenige Geflügelhaltungen befinden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage bestehen. Geflügelhalter in der Überwachungszone müssen dem Kreisveterinäramt aktuelle Standorte, Anzahl der Tiere und verendete Tiere unverzüglich anzeigen. Geflügelställe dürfen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden.
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