Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hameln hat am Donnerstag im Eilverfahren eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hameln beschlossen. Damit ist nach Angaben der Verwaltung die Grundlage für eine Erstattung der Gebühren im Falle einer Schließung von Einrichtungen durch behördliche Verfügung, wie zum Beispiel jetzt zur Eindämmung des Coronavirus, geschaffen. Das heißt auch, dass es eine Soforthilfe durch die Stundung der April-Gebühren für Eltern gibt.
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