Selbsthilfegruppen, deren Mitglieder, Menschen mit einem Pflegegrad 1-5 zuhause betreuen, können jährlich eine Pauschalförderung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppe seit mindestens 3 Monaten besteht. Ebenso müssen an den Treffen regelmäßig 6 Personen teilnehmen, von denen mindestens drei zu Pflegende zuhause betreut werden. Die Anträge können bis zum 15. März 2021 in der Kontaktstelle für Selbsthilfe eingereicht werden. Weitere Informationen unter der Telefonnummer: 05151 – 57 61 13.
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