Nach Einschreiten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hat das Landgericht Augsburg einer Fitnesskette, die auch ein Studio in Hameln betreibt, per einstweiliger Verfügung verboten, das Passieren des Drehkreuzes beim Eintritt ins Fitnessstudio als Zustimmung zu Preiserhöhungen zu werten. Das Geschäftsgebahren des Franchise-Unternehmens hatte bei vielen Mitgliedern für Unmut gesorgt. Die Kette ist nach eigenen Angaben mit 500 Studios in Europa, darunter auch mit einem in Hameln, vertreten und zählt 900.000 Mitglieder. Hier geht es zum Artikel
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