Die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte, wurde zwischen den Ressorts eine Einigung über eine Verlängerung erzielt. Die Überbrückungshilfe IV läuft bisher bis Ende März. Die milliardenschweren Überbrückungshilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Folgen der Pandemie auf Firmen und Jobs abzufedern. Unterstützt werden Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Die Bundesregierung hatte bereits die Regelungen zur erleichterten Bedingungen beim Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert.
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