Im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Videoschalte der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister haben sich Bund und Länder am Dienstag auf die weitestgehende Aufhebung noch bestehender Corona-Schutzmaßnahmen zu Ende Februar geeinigt. Ab dem 1. März sollen Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern weder regelmäßige Testungen auf das Coronavirus durchführen müssen, noch während der Arbeit eine Maske tragen müssen. Gleiches soll für Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen gelten. Lediglich Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen sowie therapeutischen Einrichtungen sollen verpflichtet werden, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.
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