Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte den Rechtsextremisten Stephan Ernst im Januar 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Einen wegen Beihilfe Mitangeklagten sprach das OLG in diesem Punkt frei. Auch das beanstandete der BGH nicht.
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