Am Dienstagnachmittag hat die niedersächsische Landesregierung eine Kehrtwende gemacht und eine neue Allgemeinverfügung zur Corona-Krise erlassen. Demnach dürfen Autowaschanlagen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Sie waren am Wochenende durch die Polizei geschlossen worden. Der Betrieb ist allerdings lediglich ohne Vor- oder Nachbehandlungen durch die Kunden gestattet. Diese Regelung soll ab dem 8. April gelten. Warum es zuvor ein Verbot gegeben habe, konnte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums nicht schlüssig beantworten.
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