Er erschoss seine Schwägerin und beinahe auch seinen eigenen Bruder – jetzt ist zum zweiten Mal ein Urteil gesprochen worden, die Afrim S. im Dezember 2020 in Löhne begangen hat. Jedoch kam diesmal das Gericht zu der Einschätzung, dass es sich nicht um Mord, sondern um Totschlag gehandelt hat. Das Bielefelder Schwurgericht ging dabei einem Hinweis des Bundesgerichtshofs nach – und fand diesen bestätigt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Revisionsverfahren auf, da das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke nicht hinreichend begründet habe, zudem sei die Frage der psychischen Erkrankung des Angeklagten überwiegend anhand dessen eigener Schilderungen beantwortet worden.
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