Die Agentur für Arbeit Hameln weist darauf hin, dass beschäftigungspflichtige Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2015 anzeigen müssen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Anfang Januar erhalten die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf einer CD-ROM. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, gebeten, die Unterlagen unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern oder herunterzuladen. Nach letztem Datenstand wurden bei 56 Prozent der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber im Bezirk der Arbeitsagentur Hameln keine oder zu wenig schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigt.
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