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Wann wer von sich aus zu Hause bleiben muss

Neue Regeln rund um Quarantäne in Lippe

LIPPE. Um weitere Infektionen mit COVID-19 zu vermeiden, ist die Quarantäne infizierter Menschen und deren Kontaktpersonen ein wirksames Mittel. „Nur hierdurch kann aktuell verhindert werden, dass sich keine weiteren Personen anstecken“, betont der Kreis Lippe in einer Pressemitteilung.

veröffentlicht am 14.12.2020 um 12:00 Uhr

14. Dezember 2020 12:00 Uhr

Nach einem PCR-Test müssen Betroffene zu Hause bleiben, bis das Ergebnis bekannt ist. Foto: dpa

LIPPE. Um weitere Infektionen mit COVID-19 zu vermeiden, ist die Quarantäne infizierter Menschen und deren Kontaktpersonen ein wirksames Mittel. „Nur hierdurch kann aktuell verhindert werden, dass sich keine weiteren Personen anstecken“, betont der Kreis Lippe in einer Pressemitteilung.

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Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Quarantäneverordnung mit neuen Regelungen erarbeitet: Danach müssen sich auch in Lippe die Menschen nach einem Test eigenverantwortlich in Quarantäne begeben.

Wer sich beim Arzt wegen coronatypischer Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- und/ oder Geschmacksstörungen, Kurzatmigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, ergänzend Magen-Darm-Störungen oder unklare Hautausschläge oder nach einem positiven Coronaschnelltest mittels PCR-Test testen lässt, muss danach so lange in Quarantäne bleiben, bis er sein Testergebnis erfährt.

Ist das Resultat negativ, kann die Quarantäne beendet werden, wenn der Getestete keinen engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte und es sich damit nach Beurteilung durch das Gesundheitsamt nicht um eine Kontaktperson der Kategorie 1 handelt. War das der Fall, gilt die Quarantäne weiter.

Foto: DIALOG

Generell gilt: Ist das Ergebnis positiv, gilt automatisch die Quarantänepflicht für die getestete Person und alle Haushaltsangehörigen – auch, wenn die jetzt keinen Extra-Quarantäne-Bescheid mehr kriegen.

Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu Infizierten hatten, entscheidet das Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes. Die Quarantäne kann unterschiedlich lange dauern. Es gelten folgende Regelungen:

Nach einem Positiv-Test (Infektion nachgewiesen) endet die Quarantäne frühestens zehn Tage nach der Testung – wenn die getestete Person bei Ablauf der zehn Tage seit 48 Stunden symptomfrei ist. Zeigt die getestete Person Symptome, verlängert sich die Quarantäne, bis über 48 Stunden lang keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen. In diesem Fall muss sich der Infizierte von sich aus beim Gesundheitsamt melden, um die Verlängerung seiner Quarantäne und deren Beendigung mitzuteilen. Für alle Menschen eines Haushalts gilt eine Quarantänezeit von 14 Tagen nach Testdurchführung beim ersten Haushaltsmitglied. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ein ab dem zehnten Tag durchgeführter Test (PCR- oder Schnelltest) negativ ist. Den Test kann der Hausarzt durchführen. Für den direkten Hin- und Rückweg darf die Quarantäne unterbrochen werden. Über das Ergebnis sollte das Gesundheitsamt informiert werden.

Wer in besonderen Situationen (etwa für einen akut nötigen Arztbesuch) die Quarantäne unterbrechen muss, braucht dafür das Okay vom Ordnungsamt. Im akuten Medizin-Notfall gilt die Quarantäne-Pflicht nicht. Dann sollte der Arzt-Notdienst (116117) oder der Rettungsdienst (112) angerufen werden. Für Fragen zur Erstattung des Verdienstausfalls ist der LWL unter Telefon 0800 9336397 erster Ansprechpartner. Infos gibt es ebenfalls unter https://www.ifsg-online.de.

Alle Infos gibt es im Netz unter kreis-lippe.de/corona.



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