KREIS LIPPE. Für das Land NRW gilt seit dem 26. Juli die Inzidenzstufe 1. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kreis Lippe, auch wenn der Kreis weiterhin in Inzidenzstufe 0 ist.
So gilt ab sofort unter anderem in Innenräumen grundsätzlich wieder Maskenpflicht – Ausnahmen gelten beispielsweise für Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen sowie in der Innengastronomie am Sitzplatz und in Bibliotheken. Darüber hinaus gilt für den Einzelhandel wieder eine Obergrenze von einem Kunden pro 10 Quadratmeter, außerdem sind Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden sowie der Betrieb von Diskotheken wieder zunächst bis zum 27. August untersagt.
Weitere Informationen dazu, welche Corona-Maßnahmen aktuell auch für den Kreis Lippe gelten, sind im Internet auf der Seite www.land.nrw/corona zu finden. Außerdem veröffentlicht das NRW-Gesundheitsministerium regelmäßig unter www.mags.nrw eine Übersicht darüber, in welchen Inzidenzstufen sich das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte aktuell befinden.red
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