Ein Autofahrer fuhr gegen eine Fahrbahnabsperrung und starb. Damals war es üblich, dass solche Absperrungen aus rot-weiß gestrichenen Ölfässern bestanden, die mit Steinen beschwert wurden. Einer dieser Steine war es dann auch, der aufgrund der Wucht des Aufpralls durch die Windschutzscheibe des Wagens geschleudert wurde und den Fahrer tödlich verletzte. Für Kongsbak diente dieses Ereignis als Motivation dafür, eine leichtere und sicherere Absperrhilfe zu erfinden. Noch im selben Jahr hatte sein Lübecker Hütchen Premiere. So zumindest heißt es in der Überlieferung, die auf der Webseite der Stadt Lübeck nachzulesen ist.
Bis heute werden die rot-weißen Leitkegel bei Absperrmaßnahmen als zuverlässige Helfer eingesetzt. Sie dienen zur kurzfristigen Absperrung und Sicherung von Einsatz- oder Unfallstellen und sollen die Verkehrsteilnehmer daran vorbeiführen. Um die Leitkegel besser sehen zu können, können sie mit einem gelben oder roten Blinklicht versehen werden. Doch Achtung, ein rotes Blinklicht zeigt die komplette Sperrung der Fahrbahn an. Sollte doch mal ein Autofahrer unaufmerksam sein, können sie im Kollisionsfall weitgehend ungefährlich überfahren werden, da sie aus Weich-Kunststoff gefertigt sind. Das war bei der Erfindung von Ewald Kongsbak noch nicht ganz so: Ursprünglich produzierte der Lübecker Tüftler die Leitkegel aus Gummibahnen, die er um eine Kegelform aus Metall legte und das Gummi anschließend vulkanisierte, sodass keine Schnittkanten blieben. Standfestigkeit erhielt der Pylon durch einen Metallring, den er am Fuß anbrachte. Zwar gibt es in den heutigen Leitkegeln keine Metallringe mehr, aber die Fußplatte ist immer noch deutlich breiter und schwerer als der restliche Körper. Das ist wichtig, damit der Leitkegel einen tieferen Schwerpunkt hat und die Gefahr geringer ist, dass er kippt oder verrutscht.
Die Nachfrage nach den leichten, sicheren und stapelbaren Lübecker Hütchen ist bis heute groß. Feuerwehr, Polizei, Straßenbauarbeiter, sie alle brauchen die Verkehrsleitkegel. Kongsbak produzierte seinerzeit Zigtausende. Reich geworden ist der Erfinder dadurch trotzdem nicht. Denn zu seinem Unglück gab es in den USA bereits ein ähnliches Produkt, weswegen Kongsbak kein Patent, sondern nur einen „Bundesgebrauchsmusterschutz“ auf die Hütchen anmelden konnte. In der Praxis bedeutet das: jeder, der einen Leitkegel herstellt, der zwar ähnlich, aber nicht gleich ist, darf das, ohne dass der Erfinder davon profitiert. Pech für Kongsbak, doch der Spitzname „Lübecker Hütchen“ erinnert weiter an den Erfindergeist.ms
Stapelbar, leicht und sicher: die sogenannten Lübecker Hütchen. Der Bedarf an den Verkehrsleitkegeln ist bis heute groß.
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