FISCHBECK. 1584 wurde der besondere Wandteppich im Stift Fischbeck gewirkt. Um diesen einmaligen Kunstschatz zu schützen, setzt das Stift künftig auf eine Kopie - die nicht vom Original zu unterscheiden ist.
„Das ist ja faszinierend“, sagt Klaus Arnecke beim Betrachten des Wandteppichs in der Stiftskirche. Faszinierend ist für den zweiten Vorsitzenden des Förderkreises Stift Fischbeck dabei nicht der bedeutendste Kunstschatz des Stiftes an sich, sondern die Tatsache, dass er vor einer Replik, also einer Nachbildung steht.
„Das Werk ist ja vom Original nicht zu unterscheiden“, staunt er und geht, wie um sich zu vergewissern, noch einen Schritt dichter heran, fühlt vorsichtig und schaut dann auf die Rückseite des Teppichs, um zu dem Schluss zu kommen: „Grandios“.
Der Wandteppich gehört zu den besonders hervorzuhebenden Kunstschätzen des Stiftes Fischbeck. Er wurde 1583 in Flandern gewirkt und erzählt in sechs Medaillons anschaulich die Gründungslegende.
Die Edelfrau Helmburg ist dargestellt als Begründerin, die die Stiftungsurkunde von dem sächsischen König Otto I, dem späteren Kaiser, erhält. Sie gründet das Kanonissenstift als Ort des Gedächtnisses und der Fürbitte für die Verstorbenen der adligen Familien.
Der Wandteppich verweist auf die Privilegien des reichsunmittelbaren Stiftes, das dem päpstlichen und kaiserlichen Schutz unmittelbar unterstellt war. Am mittlerweile 439 Jahre alte Kunstwerk nagt zunehmend der Zahn der Zeit und „dies in Form von Schimmelbildung in der Wolle aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit und Mottenfraß“, erklärt Katrin Woitack. Die Äbtissin erzählt von regelmäßigen Restaurierungen, Sanierungen und Reinigungen des Wandteppichs, die „nicht nur sehr kostenaufwendig sind, sondern auch langfristig das Original nicht sichern können“.
Das Werk ist vom Original nicht zu unterscheiden.
Klaus Arnecke, Vorsitzender Förderkreis Stift Fischbeck
Die letzte Reinigung erfolgte 2018 anlässlich der Sonderausstellung im Landesmuseum Hannover zum 200. Geburtstag der Klosterkammer Hannover. Von dort kehrt das Kunstwerk nicht mehr nach Fischbeck zurück, denn in Fachgesprächen wird die Frage nach einer nachhaltigen Sicherung des Kunstschatzes aufgeworfen und ein Vorschlag von Dr. Jörg Richter nimmt Gestalt an.
Der auf Tapisserien, zu Deutsch Bildteppiche, spezialisierte Kunsthistoriker der Klosterkammer schlägt vor, ein Duplikat nach dem Vorgehen der Schlösserverwaltung Bayern anzufertigen. „Vom Wandteppich wurde eine hochauflösende Fotografie angefertigt, auf Spezialfolie gedruckt, mit einem Vlies hinterfüttert und gesäumt. Das überzeugende Ergebnis kann nun im Rahmen von Führungen wieder besichtigt werden. Das Besondere daran ist auch, dass der Teppich nicht mehr durch eine Glasvitrine oder einen Vorhang geschützt werden muss“, freut sich Arnecke.
„Das ist gut investiertes Geld“, bestätigt Wilhelm Kuhlmann. Der Vorsitzende des Förderkreises weiß, dass der Wandteppich immer ein Thema ist und „wir auch schon viel Geld dafür ausgegeben haben. Nun können wir mit den 4000 Euro, die die Anfertigung der Replik gekostet hat, dazu beitragen, dass das Original im Archiv der Klosterkammer gut geschützt ist“.
Äbtissin Woitack betont, dass „sie dankbar für die mutige Entscheidung des Vorstandes des Förderkreises ist, der neuen Technologie zu vertrauen. Wir dürften im Stift im weiten Umkreis die einzigen sein, die eine mit diesem Verfahren angefertigte Nachbildung ausstellen können. Nun können wir in der Stiftskirche den Wandteppich präsentieren und wissen, dass gleichzeitig das unschätzbar kostbare Original langfristig gesichert ist“.