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Achtung, Betrüger!

Vorsicht! Falsche Stadtwerke-Mitarbeiter am Telefon und an der Haustür

HAMELN. Die Stadtwerke Hameln warnen erneut alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit der Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen.

veröffentlicht am 01.09.2021 um 07:00 Uhr

01. September 2021 07:00 Uhr

Vorsicht am Telefon oder an der Haustür! Derzeit geben sich Anrufer als Stadtwerke-Mitarbeiter aus. Foto: DPA
Felix David Reporter

HAMELN. Die Stadtwerke Hameln warnen erneut alle Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit der Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen.

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Nach Angaben der Stadtwerke meldeten sich bereits mehrere Kunden und schilderten das Auftreten unseriöser Anrufer unter einer Hamelner Telefonnummer und Werbern an der Haustür. In einigen Fällen werde den Kunden der Eindruck vermittelt, dass die „Energieberater“ in Kooperation mit den Stadtwerken stünden oder dass der Anrufer im Namen des Netzbetreibers oder Grundversorgers anrufe. Besonders heikel: Die Anrufer und Werber fragen konkret nach Zählernummern und Zählerständen, um ein Angebot zu unterbreiten. In Wirklichkeit werde damit möglicherweise bereits ein Lieferantenwechsel eingeleitet, so die Stadtwerke in einer Pressemitteilung.

„Entgegen den Aussagen haben die anrufenden Unternehmen und Haustürwerber nichts mit den Stadtwerken zu tun! Auch viele weitere Falschaussagen, die im Laufe des Telefonats oder auch an der Haustür als Grund für einen Wechsel angeführt werden, entbehren meist jeglicher Grundlage“, so Ilka Albrecht, Pressesprecherin der Stadtwerke Hameln.

Vor allem verstoßen solche Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und sind daher unzulässig. Ein Vertragsabschluss könne bereits erfolgen, wenn zum Beispiel lediglich Informationsmaterial angefordert werde, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt werde.

Foto: DIALOG

Grundsätzlich seien solche Verträge tatsächlich gültig, es gelte allerdings eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Schnelles Reagieren sei daher notwendig. „Widersprechen Sie dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Stadtwerke Hameln helfen den betroffenen Kunden auch gerne mit einer Widerrufs-Vorlage weiter“, erklären die Stadtwerke.

Wer einen Werbeanruf erhält, sollte sich grundsätzlich entweder durch schnelles Beenden des Gespräches schützen oder zumindest folgende Fragen stellen: Wer ist der Anrufer? Im Auftrag welcher Firma ruft er an? Welche Telefonnummer hat der Anrufer? Wer hat dem Anrufer das Einverständnis zur Telefonwerbung erteilt?

Ganz wichtig sei es, um ungewollte Vertragsabschlüsse zu verhindern, dass keine persönlichen Daten, keine Zählernummer, keine Zählerstände und keine Kundennummern herausgegeben werden. „Unterschreiben Sie keine Dokumente, ohne diese vorher ausgiebig geprüft zu haben.“

Wenn sich Anrufer oder Haustürwerber als Mitarbeiter oder Partner der Stadtwerke ausgeben, können auch die Stadtwerke selbst versuchen, juristische Schritte einzuleiten.

„Wir betreiben grundsätzlich keine Haustür- oder Telefongeschäfte. Darüber hinaus geben wir auch keine Kundendaten an Dritte weiter. Im Zweifel können Sie sich sofort telefonisch bei uns melden. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/7880000 sind die Mitarbeiter im Kundencenter erreichbar und helfen auch, wenn bereits ein Vertrag unterschrieben wurde. Für eine Kündigung beziehungsweise einen Widerruf bleibt immer noch eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss“, erklärt Albrecht.

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