HAMELN. Das Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Kommunen bei fehlenden Kita-Plätzen haften, nimmt die Stadt Hameln gelassen zur Kenntnis. Zwar hat der Landkreis seinen Kommunen, die Aufgabe übertragen, Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen, doch der Landkreis bleibt in der Verantwortung. Wir haben bei der Stadt Hameln nachgehakt.
Was hält die Stadt Hameln von dem BGH-Urteil?
„Das BGH-Urteil gibt Rechtssicherheit, es stärkt die Rolle der Familien. Das Urteil bringt zum Ausdruck, wie hoch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als gesamtgesellschaftliche Herausforderung gewertet wird.“
Inwiefern ist Hameln davon betroffen?
„Jugendhilfeträger ist der Landkreis Hameln-Pyrmont. Eine Klage würde sich gegen den Landkreis richten.“
Gab es in der Vergangenheit Klagen von Eltern, weil sie in Hameln keinen Platz für ihr Kind bekommen haben?
„Soweit uns bekannt ist, gab es bislang keine Klagen von Eltern aus dem Stadtgebiet gegen den Landkreis.“
Reicht die Anzahl der Betreuungsplätze in Hameln aus, um den Bedarf der Eltern zu decken?
„Laut Elternportal gibt es in diesem Monat noch 33 freie Krippenplätze U3 und 54 freie Kitaplätze Ü3. Auf der Warteliste für einen Krippenplatz stehen aktuell 9 Kinder, 10 Kinder stehen auf der Warteliste für einen Kitaplatz. Im Ergebnis können wir festhalten, dass die Zahl der Betreuungsplätze reicht, um den Bedarf zu decken.“
Die Stadt Hameln hat vor einigen Monaten ein Online-Elternportal eingerichtet, über das Eltern Betreuungsplätze für ihre Kinder suchen und ihren Bedarf melden können. Mit dieser Software kann die Stadt Angebot und Nachfrage besser koordinieren: https://hameln-elternportal.kdo.de
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