HAMELN. Das Sana Klinikum Hameln-Pyrmont hebt das generelle Besuchsverbot ab Montag, 25. April, auf. Die Lockerung der Besucherregelung gilt zunächst bis auf Weiteres. Ein Überblick der neuen Bestimmungen.
Ab Montag gilt: Jeder Patient darf täglich von einer Person für eine Stunde in der regulären Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr Besuch bekommen. Patienten der Isolierstationen, also Corona-Patienten sowie Corona-Verdachtsfälle, dürfen aus Sicherheitsgründen keinen Besuch empfangen.
Wer zu Besuch kommt, muss einen negativen Covid-19-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt, kein Selbsttest) vorweisen. Das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und die regelmäßige Nutzung der Händedesinfektionsmittelspender sind Pflicht.
Ausnahmeregelungen gelten wie folgt:
- Kinderklinik: Begleitung eines Elternteils auch außerhalb der Besuchszeit;
- Palliativpatienten: nach vorheriger Abstimmung auch außerhalb der Besuchszeit;
- Langzeitpatienten: Patienten, die mehr als 14 Tage stationär aufgenommen sind, können von zwei Personen pro Tag Besuch bekommen;
- Geburtshilfe: eine Begleitperson bei der Geburt (maximal 24 Stunden alter Schnelltest und FFP2-Maske); in Ausnahmefällen kann auch ein Schnelltest im Klinikum durchgeführt werden);
- Gesetzliche Vertreter: nach vorheriger Abstimmung auch außerhalb der Besuchszeit; eine Bezugsperson zur Begleitung von körperlich eingeschränkten Patienten.
red
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