Lügde. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster hat den für die nächste Kommunalwahl in NRW geplanten Termin am 7. Juni dieses Jahres gekippt. Die Richter folgten dabei der Argumentation von SPD und Grünen, die gegen das Vorziehen des Termins auf den Tag der Europawahl geklagt hatten. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es nach einer Wahl eines baldigen Zusammentritts der gewählten Vertretung bedürfe. Eine Frist von drei Monaten nach dem Wahltermin sei hierbei das Maximum. Was die Lügder Parteienvertreter dazu sagen, lesen Sie morgen.
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