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Indoor-Spielplatz wegen unzureichender Sicherheit und Sauberkeit angeprangert

Neue „Ratzfatz“-Betreiber kämpfen gegen Vorwürfe

veröffentlicht am 16.08.2016 um 14:29 Uhr
aktualisiert am 05.12.2017 um 14:25 Uhr

16. August 2016 14:29 Uhr

Hans-Kurt Noack aus Detmold ist der neue Betreiber des Indoor-Spielplatzes in Klein Berkel. Vor elf Jahren hatte sein Bruder das Ratzfatz gegründet. Foto: bha
Birte Hansen

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Vor gerade mal zwölf Monaten hatte der damals 22-jährige Marlon Wimmert das Ruder übernommen, schon im Februar dieses Jahres ließ er es wieder los. Seither versuchen Hans-Kurt Noack und seine Frau die Geschicke zu lenken.

Es ist nicht das erste Mal, dass Eltern sich im Internet über Zustände in der umfunktionierten Tennishalle beschweren. Diesmal aber kostet es nach Noacks Aussage viele Kunden. Eine Geburtstagsfeier am Samstag sei abgesagt worden, am Sonntag sei überhaupt niemand gekommen, erzählt er. Die Ursache sehen er und seine Frau in einer Berichterstattung des Anzeigenblattes „Neue Woche“, die Vorwürfe aufgreift, wie sie von einer Bloggerin veröffentlicht wurden.

Die Überschrift im Blog lautet „Unzumutbare Zustände im Indoor-Spielplatz Hameln“ – zu sehen sind Bilder von gerissenen Nähten und geflickten Spielgeräten, verstaubten Ecken, kaputten Reißverschlüssen an Trampolinen, und einem offenen „Stromkasten“ mit Stromkabeln hinter einem Netz, durch das „kleine Kinderhände ohne Problem“ durchfassen könnten, wie die Bloggerin schreibt. Sie prangert die Zustände an und den Umstand, dass es keine Sicherheitsvorschriften für Indoor-Spielplätze gibt.

Foto: DIALOG

Hans-Kurt Noack und seine Frau zeigen sich niedergeschlagen und wütend angesichts der Vorwürfe. „Das ist kein Stromkasten“, sagt Noack, „das ist ein Kompressor“ mit dem die Luft in das Hüpfkissen gepumpt werde. Seit elf Jahren stehe das da, nie habe sich jemand beschwert, und selbst wenn dort ein Kind hineinfasse, könne nichts passieren. Auch an die Kabel, die erreichbar daneben in einen mobilen Verteiler führen, habe bisher noch nie ein Kind rangefasst. Davon abgesehen komme der Kasten im September weg, weil dann ein neues Spielgerät, ein Klettervulkan, an diese Stelle kommen solle.

Die einzelnen Geräte würden bei der Aufstellung überprüft, sagt Hans-Kurt Noack. Und er gehe jeden Abend und jeden Morgen einmal durch die Halle und überprüfe alles. „Von keinem Geräte geht eine Verletzungsgefahr aus“, beteuert Noack und fügt hinzu, dass auch sein Enkel täglich in der Halle spiele. „Alt, aber sicher“, sagt er über den Zustand einiger Einrichtungen. Zur beanstandeten Sauberkeit sagt seine Frau mit Verweis auf die vorherigen Betreiber: „Ich bin immer noch dabei, dass ich’s sauber kriege“. Alle halbe Stunde gehe einer rum und kontrolliere die Toiletten, sagt sie.

Ulrich Hähnel kennt die Herausforderungen rund um Indoor-Spielplätze. Er ist Vorsitzender des Verbandes der Hallen- und Indoorspielplätze, kurz VDH. Auch Betreiber – so wie alle anderen, die eine „Gefahrenstelle“ eröffnen – müssten „alles Zumutbare tun, um eine Gefährdung zu verhindern“, erklärt Hähnel. Als zumutbar gelte dabei die tägliche Sichtkontrolle, als nicht zumutbar gelte dagegen, alle zehn Minuten zu kontrollieren. Und doch könne es passieren, dass kurz nach einem Rundgang etwas kaputtgehe oder mutwillig zerstört werde.

Die rund 100 Mitglieder des VDH haben sich inzwischen einen „Ehrenkodex“ auferlegt, der auch ein eigenes Prüfhandbuch beinhalte. Darin sind laut Hähnel 50 weitere Kriterien enthalten, die über das hinausgehen, was beispielsweise der TÜV oder ein andere Sachverständige bei jährlichen Prüfungen kontrollieren. Zwar gibt es die Norm DIN 1176, nach der auch der TÜV prüft, doch die ist auf die Gerätesicherheit beschränkt. Am Ende einer erfolgreichen Hauptuntersuchung hält der Betreiber eine Form von Zertifikat – der TÜV vergibt Siegel –, in den Händen, die ihm im Haftungsfall nützen kann. Der Knackpunkt: Kein Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, seine Anlage von einem Sachverständigen unter die Lupe nehmen zu lassen. Ebenfalls gibt es keine Behörde, die für die Einhaltung von etwaigen Standards in den Indoor-Spielplätzen zuständig ist. Als Grundlage für die bestehende Verkehrssicherungspflicht eines Betreibers gilt der Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem die Schadensersatzpflicht geregelt ist.

Eine jährliche Hauptprüfung durch einen Sachverständigen kostet Hähnel zufolge zwischen 550 und 850 Euro. „Es ist einfach nicht bezahlbar“, sagt Hans-Kurt Noack darüber und ist damit nicht allein, wie Hähnel weiß. Nicht jeder Betreiber kann oder will diese Summe jedes Jahr erneut in die Hand nehmen, auch wenn am Ende mit der Zertifizierung um Kunden geworben werden könnte.

Die Bloggerin hat ihre Beschwerden auch an das Ordnungsamt der Stadt Hameln und das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim geleitet. Letzteres ist nach Aussage des Leiters Achim Henke nur zuständig, wenn Mitarbeiter beschäftigt sind. Dies zu kontrollieren, sei Inhalt eines Besuchs im Februar gewesen. Hähnel vom VDH führt aus: „Wenn ein Gerät in der Küche kaputt ist uns sich ein Mitarbeiter verletzt, dann ist die Behörde zuständig.“ Auch das städtische Ordnungsamt ist nicht zuständig und verweist darauf, dass die Mitarbeiter nicht beurteilen könnten, ob ein Spielgerät sicher ist, oder nicht. Bleibt: Einzig der Betreiber ist für die Sicherheit verantwortlich.

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