Bürger, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber überzeugt sind, wahlberechtigt zu sein, sollten sich an das Wahlbüro wenden. Bürger ohne Wohnung müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Dieser Antrag kann bis zum 26. August gestellt werden.
Wer allerdings am 11. September nicht in sein Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Das ist ganz einfach: Wählerinnen und Wähler können die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Stadt Hameln zurückschicken. Sollte die Wahlbenachrichtigungskarte verloren gegangen sein, genügt auch ein formloser, aber schriftlicher Antrag oder eine E-Mail. Dazu sind folgende Angaben erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Eine weitere Alternative bietet der Online-Wahlschein. Er ist auf der Internetseite der Stadt Hameln www.hameln.de unter dem Button „Wahlen“ zu finden. Die Briefwahlunterlagen werden nach Hause geschickt, dort ausgefüllt und entgeltfrei wieder zurück an das Wahlbüro der Stadt Hameln gesendet.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder gleich vor Ort wählen möchte, hat hierzu ab Montag, 15. August bis einschließlich Freitag, 9. September in der Cafeteria der Stadt Hameln (Erdgeschoss, im Verbindungstrakt zum Hochhaus) Gelegenheit.
Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und dienstags von 8 bis 15 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Außerdem kann am Samstag, 3. September, von 9 bis 12 Uhr gewählt werden. Bei Fragen hilft das Wahlteam unter Telefon 05151/202-1646 (Nicole Glaß und Claudia Skade), 05151/202-3010 (Annette Nolte) und 05151/202-1568 (Ines Manzau). Oder per E-Mail: wahlen@hameln.de.
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