HAMELN/KARLSRUHE . Für Gastronomen und Hoteliers waren die Schließungen in der Pandemie ein Schock. Ein Teil von ihnen hatte mit einer Versicherung vorgesorgt – aber die zahlte nicht immer. Jetzt steht fest, wann Betroffenen rechtmäßig Geld zusteht. Geklagt hatte ein Hamelner Hotelier.
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