Hameln/Hannover (ube). Der Hamelner Rechtsanwalt Roman von Alvensleben ist am Dienstag vom Amtsgericht Hannover freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ einer Frau und eines Mannes verletzt zu haben (wir berichteten). Das ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden kann. Der Strafverteidiger hatte ein Sex-Video an die Staatsanwaltschaft Hannover geschickt. Es sollte seinen wegen Vergewaltigung angeklagten Mandanten entlasten. Für von Alvensleben unerwartet, hatte das Amtsgericht Hannover auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen ihn einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu 100 Euro erlassen. Richter Jens Buck, Sprecher des Gerichts, erklärt, die Vorlage des Videos, auf dem das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, der Mandant und ein weiterer Mann einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt haben sollen, sei erfolgt, obwohl der Verteidiger gewusst habe, dass die Zeugen, die zwar mit den Bildaufnahmen einverstanden gewesen seien, einer Weitergabe an Dritte aber ausdrücklich widersprochen hätten.
Der Rechtsanwalt legte Einspruch ein, nahm sich einen bekannten Anwalt:
Johann Schwenn, der schon Wettermann Jörg Kachelmann vertreten hat.
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