HAMELN. Bei einer Nonnengans, die im Stadtgebiet Hamelns verendet ist, ist das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen worden. Das teilte das Veterinäramt des Landkreises Hameln-Pyrmont am Donnerstag mit.
Die Behörde fordert wegen dieses Befunds nun alle Geflügelhalter im Landkreis Hameln-Pyrmont auf, notwendige Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten und, wenn nötig, weiter zu verbessern. Das würde Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen verhindern.
Wie der Landkreis in einer Mitteilung erläutert, wird gemäß der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) das Risiko einer Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch eingestuft.
„Das Risiko eines Eintrages von HPAI H5 in einen Hausgeflügelbestand besteht aufgrund der umherziehenden Wildvögel im gesamten Landkreis“, heißt es dazu weiter. Geflügel, das im Freiland gehalten wird, sei besonders gefährdet.
Die Feststellung der Geflügelpest auch in einer Kleinsthaltung (Hobbyhaltung, Rassegeflügelhaltung) hätte durch die Einrichtung der Restriktionszonen (Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet) erhebliche Einschränkungen bei der Vermarktung von Wirtschaftsgeflügel zur Folge.
„Bisher wurde keine Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels erlassen. Da sich die Ausbreitungslage allerdings kurzfristig ändern kann, muss jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels im Landkreis Hameln-Pyrmont gerechnet werden“, sagt Dr. Maike Himmelsbach vom Landkreis Hameln-Pyrmont und betont, „dass der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln auch jetzt schon unbedingt verhindert werden muss. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.“
In Deutschland ist es laut Landkreis seit Oktober 2021 zu zahlreichen Ausbrüchen von Geflügelpest bei Wildvögeln und bei gehaltenen Vögeln gekommen; unter anderem im angrenzenden Kreis Lippe.
„Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt“, schreibt das Veterinäramt. Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand seien unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen.
Eine Ansteckung von Menschen könne nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensivem direkten Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt sei das Risiko jedoch auch als sehr gering einzuschätzen.
Hinweis: Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Aktuelle Informationen zur aviären Influenza können auf der Internetseite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de eingesehen werden. Kontakt zum Veterinäramt: Telefon 05151/903-2514 sowie 05151/903-2522 (Dr. Himmelsbach). red/ll
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