HAMELN. Seit vielen Jahren kontrovers diskutiert – und vielen trotzdem noch unbekannt: 150 Jahre lang schon ist der Paragraf 218 Bestandteil des Strafgesetzbuches, er beinhaltet die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs – was in diesem Jahr bereits vermehrt Anlass für Demonstrationen gegeben hat.
Am Donnerstag hatte die Beratungsstelle Pro Familia eine Sprayaktion auf dem Pferdemarkt organisiert. Dass der Paragraf 218 immer noch existiert, habe einige Besucher der Hamelner Innenstadt verwundert, berichtet Karin Meinecke von Pro Familia über die Aktion.
„150 Jahre Kriminalisierung sind genug“, sagte Meinecke. Das unterstützten ihre Kolleginnen Kristin Langer und Mayline Lehmann sowie die Vertreterinnen anderer Schwangerschaftsberatungsstellen am Donnerstag vor der Stadtgalerie. Gemeinsam fordern sie die Streichung des Paragrafen, welcher das Recht zur Selbstbestimmung für Frauen und andere betroffene Personen einschränke. Mit Aussagen wie „Mein Bauch gehört mir“ – in Pink aufs Pflaster gesprüht – machten sie auf die Aktion aufmerksam. Informiert wurde über die gesundheitlichen Auswirkungen auf Betroffene, auch über das Zögern vieler Ärzte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen aufgrund dieser Kriminalisierung.
Auch Reaktionen von Skeptikern habe es gegeben, berichtet Meinecke. Die Gespräche mit ihnen hätten den Charakter „eines konstruktiven Austauschs“ gehabt.
Auch Paragraf 219a sorgte für Diskussionen
Zuletzt war vor allem der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches öffentlich diskutiert worden. Vor einer Gesetzesreform 2019 verbot er Ärztinnen und Ärzten die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Seit gut zwei Jahren dürfen Mediziner zwar nun öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen - weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2023
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.