Montags ist Umfrage-Tag bei der Dewezet, dienstags in der darauffolgenden Woche gibt es die Ergebnisse. In der letzten Woche haben wir die Newsletter-Abonnenten zur Lebensmittelverschwendung und möglichen Maßnahmen dagegen befragt – die Antworten lesen Sie hier. Und nicht vergessen: Wer sich für den Newsletter registrieren möchte, um an den Umfragen teilzunehmen, kann das jederzeit online ziemlich einfach und schnell erledigen (siehe Info-Kasten).
HAMELN-PYRMONT. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) landen weltweit rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel pro Jahr im Müll – in Deutschland allein rund zwölf Millionen Tonnen. In unserer Montagsumfrage haben wir unseren Newsletter-Abonnenten mehrere Fragen zu diesem Thema gestellt. Insgesamt haben sich 181 Menschen an der nicht repräsentativen Umfrage beteiligt – 84 Frauen und 97 Männer. Die meisten Teilnehmer (170) waren 40 Jahre oder älter.
Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist immer noch für viele Menschen ein Grund, Lebensmittel wegzuwerfen. Die Mehrzahl der Teilnehmer unserer Befragung gehört jedoch nicht dazu. Vor allem trocken gelagerte und konservierte Lebensmittel verzehren die meisten auch noch nach dem Datum. Bei frischen und tierischen Lebensmitteln haben über ein Drittel der Befragten auch keine Bedenken.
Damit beherzigen unsere Umfrage-Teilnehmer bereits mehrheitlich die Empfehlungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, auf dessen Internetseite geschrieben steht: „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum.“ Ob Produkte noch genießbar sind oder nicht, lasse sich mit den eigenen Sinnen überprüfen, betonen auch die Verbraucherzentralen. Es gilt: ein Blick aufs Brot – kein Schimmel, demnach genießbar. Ein kleiner Schluck vom Orangensaft – er schmeckt noch, wie er sollte, demnach trinkbar. Einmal an der Milch gerochen – sie riecht nicht sauer, demnach kann sie noch verzehrt werden.
Zum „Containern“, also der Mitnahme weggeworfener Waren aus Abfallcontainern, haben die Teilnehmer unserer Umfrage eine klare Einstellung. Während das Bundesverfassungsgericht im August 2020 geurteilt hat, dass „Containern“ illegal bleibt, hätten 142 von 181 Umfrage-Teilnehmern entschieden, es nicht mehr unter Strafe zu stellen. Von Supermärkten aussortierte Lebensmittel wuerden bisher zum Teil durch die Tafeln gerettet. Fast alle großen Einzelhandelsketten und auch Großbäckereien in Deutschland geben Lebensmittel zur Abgabe an bedürftige Menschen weiter.
Die Arbeit der Tafel führen auch sehr viele unserer Umfrageteilnehmer an, als wir nach Initiativen zur Lebensmittelrettung fragten. Die App „Too good to go“, über die Restaurants, Bäckereien, Cafés, Hotels und Supermärkte ihr überschüssiges Essen zu einem vergünstigten Preis für Selbstabholer anbieten können, fügten auch einige an. Wer die App aktiviert, bekommt beispielsweise die Bäckerei Schmidt in Hameln, Biel’s Café in Salzhemmendorf oder deli2go in der Shell-Tankstelle in Bad Pyrmont als Teilnehmer angezeigt. Eine kleine Auswahl, offenbar ist die App ebenso unbekannt wie die Lebensmittel-Initiative „Zu gut für die Tonne!“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. 133 Umfrage-Teilnehmer gaben an, die Initiative nicht zu kennen. Es scheint noch viel Aufklärungsbedarf zu geben, damit künftig weniger Lebensmittel in der Tonne landen.
Eine Maßnahme, die in manchen Restaurants zur Lebensmittelrettung ergriffen wird, kommt bei unseren Umfrage-Teilnehmern nicht gut an: Eine Gebühr für Essensreste wird durchschnittlich als eher schlecht bewertet.
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