HAMELN-PYRMONT. Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat das Ende der Aufstallungspflicht angekündigt. Ab Freitag, 30. April, darf sämtliches im Landkreis Hameln-Pyrmont gehaltenes Geflügel wieder in Freilandhaltung gehalten werden.
Die Allgemeinverfügung für den Landkreis Hameln-Pyrmont vom 18. März 2021 zum Schutz gegen die Aviäre Influenza sei nach „risikoorientierter Neubewertung“ widerrufen worden. Trotz des Widerrufs werde weiterhin um besondere Wachsamkeit gebeten, da das Geflügelpestgeschehen vor allem im Wildvogelbereich in Teilen Deutschlands noch nicht vollständig abgeklungen ist.
So sollten laut Landkreis auch in Kleinsthaltungen weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen beachtet werden: Dazu gehört neben allgemeiner Hygiene auch, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
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