„Der Erlös aus dem Verkauf der Dinge und Kleidungsstücke fließt in weitere Projekte zur Betreuung der Geflüchteten, wie zum Beispiel in das Projekt Babytasche oder Integrationsprojekte des DRK-Kreisverbandes Weserbergland“, heißt es in der Erklärung. Die vielen Sachspenden sollen demnach „als Geldspende zweckgebunden weitergegeben werden“. Der Organisatorische Leiter der ehemaligen Flüchtlingseinrichtung in der Linsingen-Kaserne, Wilfried Binder, betont: „Wir wollen uns nicht bereichern.“ Weitere Aktionen sollten „extern“ folgen. Rechtlich ist der Vorstoß nicht eindeutig. Nach Einschätzung eines Rechtsanwalts müsste der Erlös in jedem Fall an Flüchtlinge gehen. Würde ein anderes Projekt damit finanziert, wäre es Betrug. Theoretisch, auf Basis des BGB, könnten die Spender auch sagen, dass sie ihre Sachen zurückhaben wollen, wenn sie nicht an die Flüchtlinge gegeben würden.
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