Hameln (ube). Das Schwurgericht in Hannover hat gestern den 27 Jahre alten Hussein M. aus Hameln zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Die 13. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Wolfgang Rosenbusch sieht es als erwiesen an, dass der Mann am 7. Februar 2008 auf Türsteher der Diskothek „Nachtschicht“ geschossen hat. Für das Gericht steht zudem fest: M. feuerte dreimal. „Mindestens ein Schuss wurde gezielt abgegeben“, sagte Rosenbusch. Das aus einer „Browning, Kaliber 6,35“ abgefeuerte Projektil hatte die beiden Sicherheitsleute (27, 37) nur um wenige Zentimeter in Kopfhöhe verfehlt.
M. ist nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Er hat zehn Einträge im Bundeszentralregister – unter anderem wegen Diebstahls und Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Das Gericht verhängte jedoch drei Jahre. Für den Verurteilten dürfte die Höhe der Strafe folgenschwer sein. Laut Anklageschrift ist Hussein M. syrischer Staatsbürger. Ihm droht durch den Richterspruch Ausweisung. In Paragraf 53, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: „Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.“
Von den beiden maskierten Gewalttätern, die Hussein M. am Montagabend gegen 23 Uhr am Hamelner Aubuschweg niedergestochen haben, fehlt noch jede Spur.
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