Hameln (ube). Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Hannover hat einen Sexualverbrecher wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes im Wiederholungsfall zu einer Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Dennis L. (22) war zur Tatzeit Gefangener. In der Jugendanstalt Hameln verbüßte er eine vierjährige Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Am 14. Juni 2010 war er jedoch auf einem unbegleiteten Ausgang. Er durfte nach Hameln zur Berufsschule radeln, um dort seine Gesellenprüfung zu machen. Auf dem Rückweg zog er zwischen "Knochenhauer Eck" und Löwen-Brücke, dort, wo die Fluthamel in die Weser mündet, ein zehnjähriges Mädchen in ein Gebüsch an der Weser, wollte es vergewaltigen.
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