HAMELN/CELLE. Nach dem Antiziganismus-Fall bei der Wohnungsgenossenschaft Hameln, in dem einer Sintezza Wohnungsangebote mit der Begründung „leichter Zigeunereinschlag“ verwehrt werden sollten, hat die WGH Schritte eingeleitet, Diskriminierung wie diese künftig zu vermeiden. Aber reicht das? Oder braucht es auch außerhalb der WGH Maßnahmen, um den Vorurteilen gegen Sinti oder Roma entgegenzuwirken? Ein Gespräch mit Tobias Neuburger von dem Projekt „Kompetent gegen Antiziganismus/Antiromaismus“ der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten in Celle.
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