Hameln (ni). Mit einer auf fünf Jahre befristeten Senkung der Gewerbesteuer von 365 auf den gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 Prozent wollen Hamelns Christdemokraten dem Leerstand in der Innenstadt entgegenwirken. Was sie bei ihrem Antrag außer Acht gelassen haben ist das Gewerbesteuergesetz.
„Bei Neuansiedlungen von Gewerbetreibenden, insbesondere Einzelhandel und Dienstleister in der Hamelner Altstadt gewährt die Stadt Hameln einen Gewerbesteuerverzicht bis auf den Mindesthebesatz von 200 Prozent für den Zeitraum von fünf Jahren“ heißt es in dem Antrag, den die CDU-Fraktion jetzt vorgelegt hat. Ein Blick in das Gewerbesteuergesetz hätte die Unionspolitiker klüger gemacht. Zum Thema Hebesatz gibt Paragraß 16, Absatz 4 in schlichtem, für Gesetzestexte sogar ungewöhnlich klarem Deutsch unmissverständlich Auskunft: „Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein.“
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