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Grohnder in Sorge / Wie Verbände und Gemeinde reagieren

Grundsteuer verunsichert Hausbesitzer: Steigen bald die Ausgaben?

EMMERTHAL.Und plötzlich steckt der Bescheid des Finanzamtes zur Grundsteuer im Briefkasten. Die Daten sorgen für Rätselraten bei den Eigenheimbesitzern, die nicht die finanziellen Folgen abschätzen können – wie bei Bernd Mueller aus Grohnde, der sich als Rentner nun vor doppelt so hohen Zahlungen fürchtet. Die Gemeinde Emmerthal rät zur Geduld, der Verband Haus & Grund als Vertreter der Immobilienbesitzer zur sachlichen Vorsicht.

veröffentlicht am 02.03.2023 um 09:00 Uhr
aktualisiert am 02.03.2023 um 11:56 Uhr

02. März 2023 09:00 Uhr

Ratlosigkeit hinterlässt dieser Bescheid des Finanzamtes zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages bei Bernd Mueller. Fragen über Fragen – doch er wird von einer Stelle zur anderen verwiesen, wie der Besitzer dieses Eigenheimes beklagt. Die Konsequenzen des Bescheides seien für ihn überhaupt nicht absehbar.Foto: cb
Christian Branahl
Christian Branahl Reporter / Newsdesk zur Autorenseite

EMMERTHAL.Und plötzlich steckt der Bescheid des Finanzamtes zur Grundsteuer im Briefkasten. Die Daten sorgen für Rätselraten bei den Eigenheimbesitzern, die nicht die finanziellen Folgen abschätzen können – wie bei Bernd Mueller aus Grohnde, der sich als Rentner nun vor doppelt so hohen Zahlungen fürchtet. Die Gemeinde Emmerthal rät zur Geduld, der Verband Haus & Grund als Vertreter der Immobilienbesitzer zur sachlichen Vorsicht.

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Bei Bernd Mueller schrillen die Alarmglocken, als er sich die Papiere des Finanzamtes zum Grundsteuermessbetrag anschaut. Die Sorge des Grohnders, der das Einfamilienhaus mit Baujahr 1951 von seinen Eltern übernommen hat: Als Eigenheimbesitzer könnte sich die von ihm an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer verdoppeln. Gut 500 Euro jährlich, wie er vorrechnet. Ob er als Rentner dann bei diesen hohen Abgaben seine Immobilie in Zukunft noch weiter halten könne, sei fraglich. Vielleicht eher eine rhetorische Frage, dennoch steht für ihn fest: „Als Steuerzahler habe ich die Befürchtung, im Zuge der Grundsteuerreform vom Staat sowie von den Behörden regelrecht über den Tisch gezogen zu werden“, erklärt er.

Im Internet wollte er sich kundig machen, um Erklärungen für die Berechnung des Grundsteuermessbetrages zu erhalten, fand jedoch eher verwirrende Angaben. Was ihn aber empöre, sei die statistisch ermittelte Nettokaltmiete, die mit einfließe – obwohl er selbst Besitzer sei. „Es ist mir unverständlich, dass mir für mein Einfamilienhaus, das mir gehört und das ich allein mit meiner Familie selbst bewohne, für die Besteuerung eine Mieteinnahme angerechnet wird, die ich nicht erhalte“, erklärt Mueller.

Für Verwirrung sorgt, dass die Verfahrensweise in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Niedersachsen hat sich allerdings im Gegensatz zum Bundesmodell für einen Sonderweg entschieden. Durch überregionale Meldungen, die nicht nach Bundesländern differenzieren, fühlt sich der Grohnder aber bestätigt, dass er den Bescheid nicht akzeptieren will. Damit steht er nicht allein. Die Zeitschrift „Finanztip“ berichtete im Februar, dass die Finanzämter bundesweit bereits rund 350 000 Einsprüche gegen versendete Bescheide zur Grundsteuer erhalten hätten.

Foto: DIALOG

Ich kann jetzt

nicht endgültig sagen:

In Niedersachsen ist

die Welt in Ordnung.

Dr. Hans Reinold Horst

Landesverband Haus & Grund

Der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hameln und Umgebung e. V., die die Interessen von etwa 1700 Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in der Region vertritt, sind bislang so gut wie keine Probleme bekannt. Er wisse nur von einem Fall, bei dem ein Mitglied „deutlich höher eingestuft wird“, erklärt Geschäftsführer Klaus Dieter Neumann. Und auf Landesebene? Dazu kann Dr. Hans Reinold Horst als Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen noch keine Zahlen nennen, da sie vor Ort erfasst würden. Doch das bedeute zu diesem Zeitpunkt keine Entwarnung. „Also ich kann jetzt nicht endgültig sagen: In Niedersachsen ist die Welt in Ordnung.“

Die Berechnung von Bernd Mueller aus Grohnde hat er sich angesehen. Zwar erschließt sie sich dem Verbandsvorsitzenden in der Konsequenz nicht, wie er sagt, ohne Fachberatung bieten zu können, aber: Dessen Sorge verdeutliche die Unsicherheit, die vorherrsche. Er könne nur empfehlen, die Unterlagen in jedem Fall sorgfältig zu prüfen. Im Zweifel sei die Sache einem Fachmann vorzulegen und ein Einspruch einzulegen, „wenn man jetzt für die nächsten Jahre da wirklich Sicherheit bekommen will“.

Und, so betont er: Der Einspruch sei nur jetzt beim Finanzamt möglich. „Der Grundsteuermessbescheid, also der Bescheid über die neue Festsetzung der Berechnungsgrundlage als Multiplikator Nummer 1, der ist jetzt in der Welt“, sagt Horst. „Der ist einen Monat anfechtbar seit Verkündung und dann gilt der. Dann kann der inhaltlich so falsch sein, wie er will: Ist er nicht angefochten, wird er bestandskräftig.“ Wenn die Kommunen dann auf dieser Grundlage zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt für 2025 die Bescheide mit den tatsächlichen Summen verschicken würden, sei es dafür zu spät.

Bundesverbände

verweisen auf

verfassungsrechtliche

Bedenken und Klagen

Bundesweit gelten verschiedene Grundsteuergesetze, die ab 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Abweichend von dem in den meisten Ländern angewandten Bundesmodell hat sich Niedersachsen für das sogenannte Flächen-Lage-Modell entschieden. Der Verbandsvorsitzende sieht darin Vorteile. „Was den Gerechtigkeitsfaktor und den Wirklichkeitsfaktor angeht, auf jeden Fall“, sagt Horst, der gleichzeitig den geringeren Verwaltungsaufwand hervorhebt. Dennoch handele es sich um komplexe Werte, die für Jahrzehnte Bestand haben könnten. „Um diese Dimension auch nur einigermaßen fachlich seriös greifen zu können, muss eben, ich kann mich nur wiederholen, jemand wirklich auf den konkreten Einzelfall gucken – und das Rechtsmittel dazu heißt der Einspruch.“

Wenn der Grohnder Eigenheimbesitzer meint, dass das Verfahren nicht verfassungskonform sei (Mueller: „Und uns auf diese Art und Weise in unserem demokratischen, freiheitlichen Staat klammheimlich zu unmündigen Bürgern macht“), steht er nicht allein. Eine Allianz aus dem Bund der Steuerzahler, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem Deutschen Steuerberaterverband und Haus & Grund Deutschland fordert, dass Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes unbedingt vorläufig erlassen werden sollten. „Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten“, so begründen es die Verbände. Mit ihrer Forderung will die Allianz eine Einspruchswelle verhindern und allen Eigentümern Sicherheit verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater entlasten. Niedersachsen führt sie in der Erklärung nicht explizit auf. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland würden aber gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gelte. Hinzu komme über deren Landesverbände das Verfahren gegen Baden-Württemberg.

Für den niedersächsischen Landesverband Haus & Grund unterstützt Horst die Forderung, die Grundsteuer-Bescheide vorläufig zu erlassen. „Das würde dem Ganzen etwas den Druck nehmen“, erklärt er. Was ihm noch mehr Kopfzerbrechen bereitet: Wie reagieren die Kommunen, die schließlich die Hebesätze festlegen müssten, um damit die endgültige Summe für die Steuerzahler zu bestimmen? Natürlich sei es vorgegeben, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die Reform weder steigen noch sinken solle. Doch sein Verband habe bislang vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund keine verbindlichen Aussagen dazu bekommen.

Bürgermeister Dominik Petters: „Nachfragen haben wir fast täglich im Rathaus“

Trotz aller Beteuerungen: „Ich bin schon letztendlich der Auffassung, dass die Steuer hochgehen wird in der Belastung, ob es nun jetzt an der neuen Berechnungsgrundlage nach dem Landesmodell liegt oder an den Hebesätzen der Gemeinden“, befürchtet Horst. Die Grundsteuer sei eine wichtige Säule für die kommunalen Haushalte, die auf Kante gestrickt seien, während es Einbußen bei der Gewerbesteuer gebe. Die Aufsichtsbehörden erklärten sogar den Städten und Gemeinden, die maroden Haushalte nur zu genehmigen, „wenn sie zusagten, die Grundsteuer auszuweiten bis zum Gehtnichtmehr“, meint Horst. „Also von daher wird es teurer werden – das ist überhaupt gar keine Frage.“

Zumindest für Emmerthal weist das Bürgermeister Dominik Petters zurück. „Das dürfen wir nicht“, sagt er zu einer Erhöhung der Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform. Für manche werde es günstiger, für andere teurer – doch die Gesamtsumme müsse konstant bleiben. Zwar bestätigt er, dass immer wieder politische Vorschläge auftauchten, die Einnahmen aus der Grundsteuer zu erhöhen, doch „das ist derzeit nicht aktuell“. Wie groß die Verunsicherung in der Gemeinde mit Blick auf die nach und nach bei den Einwohnern eintreffenden Bescheide durch das Finanzamt sei, das wisse die Verwaltung. „Nachfragen haben wir fast täglich im Rathaus“, berichtet Petters. Deshalb habe die Gemeinde in der jüngsten Dewezet-Beilage „Kultur und Wirtschaft in Emmerthal“ die Hintergründe ausführlich erläutert. Bis die Hebesätze und damit die genaue Summe feststehe, dauere es aber. „Das Thema Grundsteuer wird uns wohl noch eineinhalb Jahre beschäftigen“, meint der Bürgermeister.

Und so lange muss sich wohl auch Bernd Mueller in Unsicherheit wiegen. Dass er mit der doppelt so hohen Summe jährlich rechnen muss, scheint fraglich. „Ich bin nicht gegen die Grundsteuer – die Gemeinde braucht ja Geld“, sagt er. Doch das gesamte Verfahren ärgere ihn, besonders die fehlenden Informationen. „Egal, wo ich nachfrage, werde ich weiterverwiesen“, sagt er über seine Anrufe bei Ämtern und Behörden. Dann holt der Eigenheimbesitzer ein weiteres Schreiben aus seinem Aktenordner. Fristgerecht habe er Einspruch erhoben. Mueller: „Wie es weitergeht, behalte ich mir offen.“



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