Sabine Brakhan Reporterin AERZEN. Der Aerzener Ortsrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, die Versetzung von zwei Ortstafeln beim zuständigen Geschäftsbereich Hameln der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durch die Verwaltung des Flecken Aerzen beantragen zu lassen. Eine Entscheidung steht noch aus.
Im Jahr 1912 begannen Automobilclubs wie der ADAC auf Eigeninitiative hin mit der Aufstellung von Ortstafeln. Erstmals deutschlandweit einheitlich geregelte Tafeln, die umgangssprachlich auch Ortsein- beziehungsweise -ausgangsschild genannt werden, gibt es seit 1934. Sie informieren nicht nur über den Ortsnamen, als Verkehrszeichen sind sie ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrsrechts, beispielsweise in Bezug auf den Beginn oder das Ende von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Oftmals beginnt und endet aber auch die Unterhaltungslast für eine Straße an der Ortstafel. In diesem Zusammenhang erinnert Aerzens Bürgermeister Andreas Wittrock daran, dass mit dem Bau der Umgehungsstraße für den Flecken Aerzen die Möglichkeit bestand, die ehemalige Bundesstraße im Zuge der Ortsdurchfahrt als Gemeindestraße zu übernehmen. Vonseiten der Aerzener Politik war dieses aus Unterhaltungskostengründen aber abgelehnt worden. Damit liegt die Aerzener Ortsdurchfahrt nun in der Zuständigkeit des Landkreises.
Der Aerzener Ortsrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, die Versetzung von zwei Ortstafeln beim zuständigen Geschäftsbereich Hameln der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durch die Verwaltung des Flecken Aerzen beantragen zu lassen.
Bereits mehrfach beantragt und immer wieder abgelehnt wurde bisher die Versetzung des Ortseingangsschildes am Aerzener Ostertor. Aktuell steht eine Ortstafel gegenüber vom Friedhof, eine weitere im Eichenweg. Die Einmündung zum Eichenweg befindet sich bisher außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Mit der Änderung des B-Plans in diesem Bereich sowie baulichen Veränderungen im Straßenverlauf der Kreisstraße sind beziehungsweise werden in naher Zukunft aber neue Voraussetzungen geschaffen.
Geplant ist eine Überquerungshilfe für Fußgänger auf Höhe des Eichenwegs. „Nachdem es hier bereits zu einem tödlichen Unfall gekommen ist, soll nun endlich eine Wegquerung gebaut werden“, zeigt sich Ortsratsmitglied Carsten Klein zufrieden. Mittel dazu sind bereits im Haushalt des Flecken Aerzen eingestellt worden. Außerdem beteiligt sich der Landkreis an den Baukosten. Markiert ist eine Sperrfläche bereits in der Mitte der Aus- beziehungsweise Einfallstraße am östlichen Ortsrand, nun soll ein Rückbau der Abbiegespur in den Eichenweg die Kreisstraße verengen und eine Querungshilfe das Überqueren der Straße für Fußgänger sicherer gestalten.
Unter diesem Gesichtspunkt beauftragt der Ortsrat unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Jürgen Schwitzer die Verwaltung, abermals die Versetzung der Ortstafel zu beantragen, damit die Einmündung in den Eichenweg und die neue Querung zukünftig innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen. Durch diese Maßnahme wäre eine der beiden Ortstafeln im Bereich Ostertor/Eichenweg überflüssig.
Das zweite Ortsschild, das auf Wunsch des Ortsrates versetzt werden soll, steht bisher zwischen dem landwirtschaftlichen Hof Redeker und der Blankschmiede. Mit der Erschließung des neuen Gewerbegebiets West hat sich unter anderem die Rettungswache des DRK mit einer Zufahrt über den Reherweg am westlichen Ortsrand angesiedelt. Der Ortsrat Aerzen hat sich daher dafür ausgesprochen, dass von der Verwaltung beantragt wird, das Ortseingangsschild aus Richtung Reher kommend vor die Einfahrt zur Rettungswache zu versetzen.
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