WESERBERGLAND. Die Parteien bringen sich langsam in Stellung, große und kleine Plakate hängen bereits – keine Frage: Der Bundestagswahlkampf nimmt langsam Fahrt auf. Am 24. September wird ein neuer Bundestag gewählt und auch die Bürger im Weserbergland sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wer am 24. September verhindert ist, der kann aber auch schon vorher wählen – per Briefwahl.
Während in der Bundeshauptstadt Berlin seit Montag die Briefwahllokale bereits geöffnet sind, müssen sich Bürger im Weserbergland noch etwas gedulden. Der Gesetzgeber hat für die Briefwahl einen breiten Zeitkorridor eingeräumt. Die Städte und Gemeinden stehen jedoch in den Startlöchern, bereiten aktuell alles für den Urnengang und auch für die Briefwahl vor.
Für Hameln und Hessisch Oldendorf steht der Termin schon fest: Ab Montag, 28. August, können dort Bürger per Briefwahl abstimmen – in Hameln im Rathaus und in Hessisch Oldendorf im KulTourismus-Forum im Rathaus jeweils zu den Öffnungszeiten. Alle anderen Städte und Gemeinden in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden werden die genauen Termine zu gegebener Zeit noch bekannt geben.
Und wer darf per Brief wählen? „Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben“, sagt der Bundeswahlleiter. Dies sei auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssten sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung dazu bedürfe es nicht mehr. Dem Wahlschein würden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich abgeholt werden. Dazu muss die auf der Rückseite ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis vorgelegt werden. Man kann direkt vor Ort wählen oder auch die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen und per Post schicken.
Falls jemand nicht selber die Briefwahlunterlagen abholen kann, besteht die Möglichkeit, die Unterlagen von einer bevollmächtigten Person, die sich ausweisen muss, abholen zu lassen. Hierzu finden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte eine Information und eine vorbereitete Vollmachterklärung, die vom Wahlberechtigten zu unterschreiben ist.
Infos gibt es auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
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