Mit rasantem Tempo geht es auf die Bundestagswahl zu. Im Familienkreis und unter Freunden wird schon heftig diskutiert. Doch Du hüllst dich in verlegenes Schweigen, dabei kann man dir deine Ahnungslosigkeit wahrscheinlich bereits an der Nasenspitze ansehen. Falls du, so wie ich auch, Erstwähler bist, dann hattest du womöglich vorher auch kein besonders großes Interesse dich über die Wahl zu informieren– wozu auch? Man muss doch eigentlich nur ein Kreuz auf einen Stimmzettel machen ... oder waren es doch zwei Kreuze? Damit es nicht zu peinlichen Missverständnissen im Wahllokal kommt, findest du hier alles Wissenswertes rund ums Thema „Bundestagswahl 2017“.
1. Wann findet die Bundestagswahl statt?
Am 24. September 2017 von acht bis 18 Uhr haben die Wahllokale geöffnet.
2. Was wähle ich da eigentlich?
Bei der Bundestagswahl wird der Bundestag für die nächsten vier Jahre gewählt. Genauer gesagt die Abgeordneten, die in den Bundestag einziehen wollen und die Sitzverteilung der Parteien. Der Bundestag ist einer der wichtigsten politischen Organe unter anderem, weil er für die Gesetzgebung verantwortlich ist. Außerdem hat der Bundestag die Kontrolle über die Regierungsarbeiten und wählt die Bundeskanzlerin beziehungsweise den Bundeskanzler.
3. Wann bin ich wahlberechtigt?
Du musst die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein und dich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten.
4. Darf ich wählen gehen, auch wenn ich keine deutsche Staatsbürgerschaft besitze?
Nein, Ausländern ist es nicht gestattet an der deutschen Bundestagswahl teilzunehmen auch nicht ausländischen EU-Bürgern.
5. Kann ich auch wählen gehen wenn ich zwar die deutsche Staatsbürgerschaft besitze aber mich im Ausland aufhalte?
Ja, solange du eine von den beiden folgenden Bedingungen erfüllst:
- Du musst nach der Vollendung deines 14. Lebensjahres (d. h. vom Tage des 14. Geburtstages an) dich mindestens drei Monate lang ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Dieser Aufenthalt darf höchstens 25 Jahre zurückliegen.
- Du musst mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sein.
Um teilnehmen zu können musst du einen Antrag stellen und diesen fristgerecht bis zum 03.09.2017 einreichen. Diesen Antrag gibt es im Internet
6. Wie funktioniert eine Briefwahl?
Wenn du wahlberechtigt bist, wird dich eine Wahlbenachrichtigungskarte erreichen. Mit dieser kannst du ganz einfach die nötigen Briefwahlunterlagen über folgenden Link beantragen: https://auskunft.kdo.de/IWS/start.do?mb=357.
7. Kostet mich eine Briefwahl Porto?
Nein, du kannst den Brief unfrankiert zur Post bringen solange du ihn innerhalb Deutschlands losschickst. Möchtest du den Brief aus dem Ausland verschicken, musst du das Porto selber zahlen.
8. Bis wann muss ich den Brief für die Briefwahl abschicken?
Da der Brief mit deinem Stimmzettel spätestens bis zum 24.09.2017 um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen muss solltest du ihn mindestens drei Werktage vorher abschicken. Vorausgesetzt natürlich, dass du deinen Brief innerhalb Deutschland verschickst. Angenommen du solltest die Frist zum Losschicken verpasst haben und dein Brief würde über den Postweg nicht mehr rechtzeitig eintreffen kannst du ihn auch persönlich abliefern.
9. Was hat es mit der Wahlbenachrichtigung auf sich?
In der Wahlbenachrichtigung sind Angaben zur Wahlzeit und zum Wahlort enthalten. Außerdem kannst du durch das Erhalten einer Wahlbenachrichtigung feststellen, ob du überhaupt wahlberechtigt bist. Zusätzlich ist vermerkt, ob dein Wahlraum barrierefrei ist.
10. Was passiert, wenn ich bis zum Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Normalerweise erhältst du die Wahlbenachrichtigung per Post ungefähr vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Spätestens drei Wochen vor der dem Wahltag solltest du eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Falls dem nicht so ist, müsstest du dich mit deiner zuständigen Gemeinde in Verbindung setzen. Andernfalls könnte es passieren, dass du gar nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt bist und somit weder an der Wahl vor Ort noch an der Briefwahl teilnehmen kannst.
11. Was passiert, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung zwar erhalten, dann aber verloren habe?
Das ist zu nächst einmal gar nicht schlimm, da du ja trotzdem im Wählerverzeichnis aufgeführt bist. Solange du einen Personalausweis oder einen Reisepass mit zur Wahl bringst, ist das völlig ausreichend. Nur die Unterlagen zur Briefwahl können nicht mehr über das übliche Online-Formular angefordert werden, sondern müssen per E-Mail beantragt werden. Eine kurze E-Mail an wahlen@hameln.de mit deinen Personalien (Name, Vorname, Geburtstag und Adresse) reicht aus.
12. Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Es ist sehr wichtig, dass du entweder deinen Personalausweis oder deinen Reisepass dabei hast, um dich ausweisen zu können. Zusätzlich kannst du auch deine Wahlbenachrichtigung mitbringen und diese vor Ort abgeben. Das ist allerdings nicht zwingend notwendig, so lange du im Wählerverzeichnis aufgeführt bist.
13. Was passiert, wenn ich einen leeren Stimmzettel abgebe?
Anders als beispielsweise in Frankreich, Spanien oder auch Indien wird in Deutschland ein leerer Stimmzettel nicht als ein Zeichen des Protestes gegen die zur wahlstehenden Parteien gewertet. Vielmehr wird ein nicht angekreuzter Stimmzettel als ungültig angesehen und nicht weiter beachtet.
14. Wie viele Kreuze muss ich auf dem Stimmzettel denn setzen?
Insgesamt müssen zwei Kreuze gemacht werden. Mit der sogenannten Erststimme kannst du eine Kandidatin beziehungsweise einen Kandidaten aus dem jeweiligen Landkreis wählen. Die Zweitstimme hingegen wählt eine Partei. Diese Stimmen sichern der Partei die Sitze im Bundestag, je mehr Stimmen desto mehr Sitze.