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Die Stadt Bad Pyrmont als Vorhabenträger habe alle Planunterlagen vorlegt, und der Landkreis Hameln-Pyrmont habe am 24. Mai die Vollständigkeit festgestellt. Nun beginnt mit der Einleitung des Verfahrens die „Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange“, wie es formell heißt. Die Planunterlagen werden ab dem 18. Juni bis zum 1. Juli 2013 in den Rathäusern der Stadt Bad Pyrmont und der Gemeinde Emmerthal ausgelegt und können dort von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Außerdem liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum auch im Straßenverkehrsamt des Landkreises in der Fluthamelstraße 15 in Hameln aus.
„Die Auslegung der Planunterlagen stellt sicher, dass jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, Einwendungen erheben kann“, erläutert Kreissprecherin Sandra Lummitsch. „So können vorgetragene öffentliche und private Belange zu dem Bauprojekt in das Planfeststellungsverfahren mit einfließen.“ Stellungnahmen und Einwendungen können bei der Stadt Bad Pyrmont, der Gemeinde Emmerthal und beim Landkreis Hameln-Pyrmont erhoben werden. Die Einwendungsfrist endet am 15. Juli. „Danach sind weitere Einwendungen vom Verfahren grundsätzlich ausgeschlossen“, betont Lummitsch.
Neben einer Erläuterung des Vorhabens enthalten die Unterlagen wasserwirtschaftliche Aspekte gerade auch im Hinblick auf das Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiet sowie umfangreiche Untersuchungen zu möglichen Umweltauswirkungen. Mit dem Verfahren sollen öffentliche und private Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne dass es weiterer Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf.uk
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