BAD PYRMONT. Noch immer liegt an der Hagener Straße 18 ein unansehnlicher Haufen Schutt auf dem Grundstück, noch immer ist nicht genau geklärt, unter welchen Umständen das Wohnhaus im Herbst 2017 abbrannte. Nachdem sich der Gebäudeversicherer zunächst dagegen gewehrt hatte, für den Schaden aufzukommen, ist ein Berufungsverfahren im März zugunsten des Hauseigentümers entschieden worden. Ob jener mit dem Geld der Versicherung einen Neubau errichten oder zumindest die Überreste der Ruine abtragen wird, bleibt unklar.
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