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Ihre Politiker-Kollegen im Ausschuss wollten ihren Vortrag indes nicht mehr diskutieren. Uwe Schrader (SPD) reagierte kurz mit dem Hinweis: „Wir haben keine Planung für eine weitere Ersatzbrücke. Es gibt im Planfeststellungsbeschluss konkrete Vorgaben zur Sicherung der Quellen und zum Abbau der Brücke.“
Christian Güse (Bürgersinn-FDP) sagte: „Eine Entscheidung steht doch schon! Dann muss auch durchgeführt werden.“ Hierfür erhielt er nicht nur aus den Reihen der SPD klopfenden Zuspruch.
Hans-Herbert Webel (SPD) hielt sich derweil zurück. Er wolle vermeiden, dass man sich im Kreis drehe, wenn das von Körtner wiederholt angesprochene Thema erneut diskutiert werde, erklärte er hinterher auf Nachfrage. „Wenn es ihr so wichtig ist, dann verstehe ich nicht, warum sie nicht mit ihrer Stimmenmehrheit schon längst einen entsprechend formellen Antrag schriftlich eingebracht hat, ein Ingenieurbüro gemäß den Ausschreibungsvorgaben zu suchen und mit einem Belastungstest zu beauftragen“, sagte Webel. Stattdessen wiederhole sie erneut ihre eindringliche Bitte, Verwaltung, Ausschuss oder wer auch sonst möge doch ihren Brückenpapst Prof. Gutermann ansprechen und einbeziehen.
Die SPD habe bereits im April 2013 beantragt, die Kosten für den Fall zu ermitteln, dass der Planer – wie von der Mehrheitsgruppe damals scheinbar gewünscht und betrieben – gewechselt werden solle. Diesen Antrag habe die Mehrheitsgruppe indes abgelehnt. Somit habe Körtner vor mehr als einem Jahr die Möglichkeit gehabt, von den Planern Abstand zu nehmen, zu denen sie in aktuellen Sitzungen äußere, dass sie ihnen nicht traue. „Manchmal habe ich bei der bedrängenden Stetigkeit ihrer vorgetragenen Ablehnung der Planer den Eindruck, dass es vielleicht auch andere Gründe haben kann, warum sie diese Unternehmen ablehnt und dafür immer wieder Prof. Gutermann ins Gespräch bringt“, sagt Webel.
In der aktuellen Sitzung habe ihn mehr interessiert, ob es im Zusammenhang mit der Auslegung der Planfeststellung Einsprüche gegeben habe. Hierzu hatte Körtner zunächst in der Sitzung gesagt, dass ein Einspruch zur Fristwahrung eingelegt worden sei.
Hans-Joachim Böhnke von der Bauverwaltung relativierte das jedoch. Ihm zufolge ist bislang lediglich die Absicht einer Einspruchseingabe bekannt. Ein formulierter Einspruch liege bislang nicht vor. Auch Ratsherr Webel mutmaßt, dass dieser im Zusammenhang mit dem Grunderwerb zu sehen sein dürfte und zunächst nur der Fristwahrung dienen werde.
Erkennbar beginnt die Natur in aller Stille mit ihrer Arbeit an der seit Jahren heiß diskutierten Bad Freienwalder Brücke. ti
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