HORN-BAD MEINBERG / DETMOLD. Er hantierte öffentlich mit einer Schusswaffe und bedrohte seinen Nachbarn mit einem Messer. Dinge, die man nicht tun sollte, wenn man keinen Ärger mit der Justiz bekommen möchte. In dem Fall geht die Sache sogar noch übler für den Tunichtgut aus: Er muss nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold in die Psychiatrie.
Einen Zeitpunkt, um noch mehr Aufsehen zu erregen, hätte sich der jetzt 24-Jährige im vergangenen September kaum aussuchen können: An einem Sonntagmittag, kurz nach zwei Uhr, meldeten Passanten im Bad Meinberger Kurpark der Polizei einen bewaffneten Mann. Die sofort losgeschickten Einsatzkräfte machten die Person schnell in der Nähe des Kurparksees aus. Der 24-Jährige hatte eine Pistole in der Hand und reagierte zunächst nicht auf die Ansprache der Polizisten und wollte später, als er das laute Rufen der Polizisten, die Waffe fallen zu lassen, wohl doch vernommen hatte, weglaufen.
Die Aufforderung der Beamten, die Waffe niederzulegen, missachtete er weiterhin – worauf die Polizisten zwei Warnschüsse abgaben. Der Mann behielt die Pistole dennoch weiter in der Hand, konnte jedoch unmittelbar darauf von den Polizisten entwaffnet und fixiert werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine Luftpistole mit einer gefüllten CO2-Kapsel handelte, die mit 19 Metallkugeln Kaliber 4,5 mm geladen war. Der offenkundig psychisch kranke Kurpark-Pistolero wurde festgenommen und vorübergehend in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Im Oktober 2021 dann fiel der 24-Jährige erneut auf: In dem Wahn, sein Nachbar vergehe sich an Kindern, wollte er diesen dafür zur Rechenschaft ziehen und töten. Er klopfte an dessen Wohnungstür, ein langes Messer in der Hand. Der Mann, ein ehemaliger Betreuer des 24-Jährigen, öffnete arglos die Tür, erkannte aber die Gefahr, die ihm drohte und schlug geistesgegenwärtig die Tür wieder zu. Das brachte den 24-Jährigen jedoch nicht von seinen Tötungsplan ab: Er begann mit Hilfe des Messers, die Wohnungstür aufzubrechen. Der Nachbar, der fürchtete, die Tür könnte nicht lange standhalten, flüchtete sich über seinen eigenen Balkon auf den Balkon der Nachbarwohnung und wartete dort auf die bereits alarmierte Polizei. Diese nahm den 24-Jährigen erneut fest.
Dieser stand jetzt in Detmold vor dem Landgericht in einem so genannten Sicherungsverfahren, der Vorwurf lautete – was den Vorfall mit dem Nachbarn anging – auf versuchten Totschlag. Die Staatsanwaltschaft betrieb die Unterbringung des 24-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus, da er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe und weitere gefährliche Taten von ihm zu erwarten seien.
Tatsächlich erkannte die große Strafkammer nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen auf Schuldunfähigkeit: Der junge Mann leide unter einer paranoiden Schizophrenie. Die Kammer ordnete seine Unterbringung in der Psychiatrie an, wo der 24-Jährige medikamentös behandelt werden soll. Dies könne durchaus zu schnellen Ergebnissen und einer Verbesserung seines psychischen Zustandes führen, hatte der Sachverständige ausgeführt.
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