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Die Gemeinden Aerzen und Emmerthal weisen auf die Gesetzeslage hin

Feuerwerk – was ist erlaubt und was verboten?

AERZEN/EMMERTHAL. Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels weisen die Gemeinden Aerzen und Emmerthal erneut darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern und reetgedeckten Gebäuden verboten ist.

veröffentlicht am 29.12.2019 um 08:00 Uhr

29. Dezember 2019 08:00 Uhr

Schön anzusehen, aber nicht jedes Feuerwerk ist erlaubt. Foto: Archiv

AERZEN/EMMERTHAL. Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels weisen die Gemeinden Aerzen und Emmerthal erneut darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sondern auch in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern und reetgedeckten Gebäuden verboten ist.

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Das Verbot beruht nach Angaben der beiden Gemeinden auf den Erfordernissen des vorbeugenden Brandschutzes.

Der unbestimmte Rechtsbegriff „unmittelbare Nähe“ in Verbindung mit besonders brandempfindlichen Gebäuden ist vom verwendeten Feuerwerkskörper abhängig. Bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen kann davon ausgegangen werden, dass ein Schutzabstand ausreichend ist, der gerade außerhalb der Wurfweite liegt, in der Regel also nicht mehr als 25 bis 30 Meter. Bei Raketen mit eigenem Vortrieb ist von höheren Reichweiten und daher Brandgefährdungen auszugehen und aus diesem Grund ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten.

Die Verwendung von sogenannten „Himmelslaternen“ ist aus Brandschutzgründen generell verboten. Die Gemeinden bitten alle, die das neue Jahr mit einem Silvesterfeuerwerk begrüßen möchten, in jedem Fall um besondere Vorsicht, und weisen – insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Haftung im Schadensfall – darauf hin, dass die Verbote nach dem Sprengstoffgesetz unbedingt einzuhalten sind. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gegebenenfalls mit einem Bußgeld geahndet wird.

Foto: DIALOG

Zudem bitten die Gemeinden Aerzen und Emmerthal um Beachtung folgender Hinweise:


Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.

  • Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  • Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
  • In Notfällen (Verletzung und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  • Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Fenster und Türen geschlossen halten.
  • Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und sollte ihn nicht auf der Straße liegenlassen.

red

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