Sollen Anwohner Straßensanierungen vor der Haustür aus eigener Tasche zahlen?
Die Situation ist verfahren. Mit dem Lüneburger Urteil und der Kommunalaufsicht im Nacken die Gebühren abzuschaffen, ist für Bedarfskommunen schwer. Wohl denen, die sie gar nicht erst eingeführt haben: Diese Kommunen brauchen sich mit den Bürgern nicht herumzustreiten. Dass die Gebühren unterm Strich sozialer sein sollen, beleuchtet nur eine Seite der Medaille: Auch das Straßenausbaubeitragsrecht produziert eine Vielzahl ungerechter Ergebnisse für Eigentümer und Gerichte lassen Verwerfungen im Einzelfall durchgehen. Kleine Reformen, wie eine neue Eckgrundstückeregelung, Zuschüsse oder Ratenzahlung sind gut, reichen aber nicht aus. Viele Gemeinden machen davon bisher zudem kaum Gebrauch. Dass Durchfahrtsstraßen, die den Kommunen gehören, stark von der Öffentlichkeit genutzt werden, sollte ebenfalls nicht vergessen werden. Auch wenn Anwohner hier nur 40 Prozent zahlen: Dass Straßen kaum dann saniert werden, wenn es nötig ist, schlägt sich für den zahlenden Anwohner erheblich nieder. Erleichternd wäre es, wenn die Landesregierung ihre Entscheidungsunlust (nicht nur hier) aufgeben würde, und eine klare Linie für das ganze Land vorgäbe. Denn dass sich Menschen darüber aufregen, dass der Bekannte eine Gemeinde weiter nicht zahlen braucht, ist nachvollziehbar.
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