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Wer soll das verstehen?

Rechtliches Durcheinander und zweierlei Maß

Gemeinhin ist von einem Schildbürgerstreich die Rede, wenn Gesetzgeber oder Verwaltungen etwas beschließen oder verfügen, was nach dem einfachen Menschenverstand, sagen wir mal, nicht auf Anhieb zu verstehen ist. Und in der Tat ist es schon zum Haareraufen, was sich im November in Hameln abspielen wird.

veröffentlicht am 31.10.2022 um 19:00 Uhr
aktualisiert am 01.11.2022 um 09:47 Uhr

31. Oktober 2022 19:00 Uhr

Thomas Thimm
Thomas Thimm Stv. Chefredakteur zur Autorenseite

Gemeinhin ist von einem Schildbürgerstreich die Rede, wenn Gesetzgeber oder Verwaltungen etwas beschließen oder verfügen, was nach dem einfachen Menschenverstand, sagen wir mal, nicht auf Anhieb zu verstehen ist. Und in der Tat ist es schon zum Haareraufen, was sich im November in Hameln abspielen wird.

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Es geht um Genehmigungen, die jahrzehntelang nicht hätten erteilt werden dürfen. Und es geht um Veranstaltungen, die dem einen Organisator erlaubt und dem anderen nicht erlaubt werden. Ein gar nicht schönes Durcheinander.

Das Gartencenter Neumann darf in diesem Jahr nicht an Volkstrauertag und Totensonntag öffnen. In den letzten 30 Jahren wurde dieses jedoch stets erlaubt. Foto: Adobe Stock
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Rote Karte für verkaufsoffene Sonntage: Gartencenter darf nicht öffnen

Zum einen: Das Rathaus in Hameln mag sich mit seinen Erklärungen noch so mühen, es bleibt jedoch peinlich, wenn nach 30 Jahren auffällt, dass man jahrzehntelang gegen ein Landesgesetz verstoßen hat. Zum anderen: Dass nun dem Gartencenter ein Adventsmarkt untersagt wird, weil das Center dem Ladenöffnungsgesetz unterliegt, dem benachbarten Hefehof ein Adventsmarkt aber erlaubt wird, weil dort das Marktrecht gelte – das schreit zum Himmel. Rein rechtlich mag das seine Ordnung haben, aber hier wird ein und dieselbe Sache mit zweierlei Maß gemessen. Und das ist eben nicht in Ordnung.

Die Politik und der Gesetzgeber in Hannover sollten entscheiden, ob an hohen Feiertagen und stillen Gedenktagen kommerzielle Veranstaltungen, verkaufsoffene Sonntage und bunte Veranstaltungen erlaubt sein sollen oder nicht. So, wie es derzeit geregelt ist, ist es weder für Veranstalter noch fürs Publikum verständlich. Der eine darf, der andere nicht – das versteht doch keiner mehr.

Foto: DIALOG


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